Grüne unterstützen naturheilkundliche Forschung

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Von Nora Laubstein

Erfolgreiche Lobbyarbeit: Der DNB erwirkt Veränderung im neuen Grundsatzpapier von Bündnis90/Die Grünen

Die Bundesdelegiertenkonferenz der Partei Bündnis90/Die Grünen hat im November letzten Jahres in ihrem neuen Grundsatzpapier eine wesentliche Forderung des DNB an die Bundestagsabgeordneten des Gesundheitsausschusses übernommen: Die Forschung zur Wirksamkeit von Naturheilverfahren soll unterstützt werden! Desweiteren wurde die Wahlfreiheit im Gesundheitswesen, die Therapievielfalt und das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten festgeschrieben.

„Komplementärmedizin spielt relevante Rolle“

Das Grundsatzpapier von Bündnis90/Die Grünen verwendet neben dem Begriff „Naturheilverfahren“ auch den Begriff „Komplementärmedizin“: „Viele Menschen nutzen Komplementärmedizin, die somit eine relevante Rolle in der heutigen Gesundheitsversorgung spielt“ heißt es unter Punkt 242 des Programms. Leider wurde unser Vorschlag, gemäß der WHO-Definition von T&CM auch den Begriff der „Traditionellen Medizin“ mitaufzunehmen, nicht berücksichtigt.

Ergänzend wurde von Staatssekretärin und Mitglied des Landtages Baden-Württemberg Bärbl Mielich die „Integrative Medizin“ in einem Antrag erwähnt. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg gibt es in den Sozialministerien mittlerweile eine Abteilung für „Integrative Medizin“. Baden Württemberg fördert etwa die Initiative „KIG-BaWü“ (Komplementäre und Integrative Gesundheitsversorgung in BaWü), in der sich Wissenschaftler der Universitätskliniken und circa zwanzig weiterer Krankenhäuser zusammengeschlossen haben mit 1,16 Millionen Euro. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenstellung von Erfahrungswissen und erfolgversprechenden Ansätzen, um eine integrative Gesundheitsversorgung zu entwickeln. Dabei geht es um Grundlagenforschung, Versorgungsforschung und die Stärkung des Forschungsstandorts Baden-Württembergs.

Keine Kassenleistung

Bezüglich der Frage, ob komplementärmedizinische Leistungen von der Solidargemeinschaft im staatlichen Kassensystem übernommen werden sollen, verbleibt das Grundsatzpapier von Bündnis90/Die Grünen beim Status Quo: Diese Leistungen müssen sowohl medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt, als auch die Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sein. Es gelten also weiterhin die Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EBM) und damit auch einer Integrativen Medizin. Würde diese Regelung auf alle medizinischen Anwendungen angewendet werden, dürften auch circa 70 Prozent der aktuellen Leistungen aus dem konventionellen Medizinbetrieb wegfallen.

Bündnis90/Die Grünen werden vermutlich Teil der nächsten Bundesregierung sein. Daher wird der DNB gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern den kommenden Wahlkampf und die Koalitionsverhandlungen konstruktiv begleiten.

Nora Laubstein ist Präsidentin des Deutschen Naturheilbundes