Eigenverantwortung für die Gesundheit- NHV Südwestpfalz
Kontrovers diskutiert wurden auf Einladung des Naturheilvereins Südwestpfalz die Themen Impfen und Organspende. Einig forderten alle Teilnehmer Entscheidungsfreiheit in beiden Fällen.
„Das muss jeder für sich selbst entscheiden!“
In ihrem Fazit waren sich die Heilpraktikerin Beate Koch und der Dozent Wolfgang Ender am Ende eines spannenden Vortragsabends einig.
Rund 20 Menschen waren der Einladung des Naturheilvereins (NHV) Südwestpfalz gefolgt und hatten sich intensiv mit den Themen Impfen und Organspende auseinandergesetzt. „Gesundheit in eigener Verantwortung“ war für die Interessierten das Stichwort, denn „nur umfassend informiert kann ich auch qualifiziert entscheiden“, erklärte Christine Sprau und die übrigen nickten.
Spätestens seit der verpflichtenden Masern-Impfung für Kindergarten- und Schulkinder greife der Staat in die Entscheidungsfreiheit seiner Bürger ein. Beate Koch informierte über die Geschichte der Impfung von Pocken über Diphterie bis hin zu den nach wie vor in ihrer Generation noch verabreichten Impfungen gegen Kinderlähmung (Polio).
Man unterscheide Aktive und Passive Impfungen. Bei den Aktiven erhält der Körper gezielt die Giftstoffe, um daraus selbst sogenannte „Antigene“, Antikörper, zu bilden. Damit soll ein Mensch künftig gegen die Krankheitserreger immun sein. Nach Ansicht der Schulmedizin sind für den Aufbau des Impfschutzes, einer sogenannten Grundimmunisierung, gleich mehrere Teilimpfungen mit abgetöteten Erregern oder deren Buchstücken nötig. Bei passiven Impfungen, wie etwa Tetanus (Wundstarrkrampf) werden sofort Antikörper gespritzt.
Keine eindeutige Antwort gab es in der Runde auf die Frage, weshalb es Sinn mache, sich künstlich mit Erregern infizieren zu lassen, die den Körper unter Umständen ein Leben lang nicht heimsuchten – aus der Angst vor einer möglichen Erkrankung. Zumal es dabei unter Umständen auch zu Komplikationen kommen könne.
Während früher die Neugeborenen eine Stunde lang an der Nabelschnur blieben, bis diese ausgeblutet war und die Babies darüber aus der Plazenta ausreichend Immunstoffe für ihr erstes Lebensjahr erhielten, werden sie heute in den Kliniken sofort abgenabelt und später geimpft.
Unter anderem Beate Koch und die Krankenschwester Monika Fischer berichtete aus ihrer Ausbildung von möglichen Substanzen in Impfstoffen, die heute nachweislichen als giftig bekannt sind, wie etwa Aluminium oder Quecksilber. Die Naturheilpraktikerin informierte ausführlich über einen alternativen
Immunaufbau und gab Tipps dafür.
Einig war sich die Grupp darin, dass sie, auch im Hinblick auf einen im Zusammenhang mit Corona diskutierten möglichen Impfzwang etwa für Reisende, die Selbstbestimmtheit des Menschen und damit Impffreiheit forderte. Das gilt auch für das ähnlich kontrovers diskutierte Thema Organspende. Auf die Frage „Wie tot ist ein Organspender wirklich?“ gaben Dozent Wolfgang Enders wie auch der Elektrotechniker und Geopantologe Hansjürgen Soll als Gast zu bedenken, dass sich ein totes Organ nicht mehr verpflanzen lässt. Die Medizin operiere daher mit der Bezeichnung „Hirntot“.
„Nicht nur jeder Mensch hat seine ganz eigene Schwingung, die ganz anders ist, als die eines anderen Menschen, sondern auch jedes einzelne Organ“, erstaunte Wolfgang Ender seine Zuhörer. Viele Anwesende hatten bereits von Wesens- und Verhaltensänderungen nach gelungenen Transplantationen gehört.
Doch selbst Organe oder auch Zellen wie Rückenmark aus der eigenen Familie würden oft vom Körper nicht angenommen. Zudem würden nach einer erfolgreichen Transplantation lebenslang sogenannte Immunsuppressiva, also Stoffe, die das körpereigene Immunsystem unterdrücken, benötigt, da das Immunsystem das neue Organ als fremd erkennt und daher versucht, es zu zerstören. Diese Medikamente haben als Nebenwirkung, dass sie das Immunsystem des Patienten schwächen, was zu einem deutlichen erhöhten Infektionsrisiko führe.
Eine Teilnehmerin meinte: „Ganz gleich, was mir fehlt: Ich weiß nicht, ob ich das möchte.“ Wolfgang Ender empfahl, auf jeden Fall eine Patientenverfügung zu erstellen, damit Ärzte und Angehörige einen eindeutigen Handlungsauftrag erhielten.
Hierzu wird der NHV-SWP demnächst einen eigenen Vortragsabend
anbieten.
Bislang gibt es international keine einheitliche Regelung für das Thema Organspende. Es wird in unterschiedlichen Ländern per Gesetz ganz verschieden behandelt. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.
Bild u. Text: Cordula von Waldow im Pfälzer Merkur 11. August.2020