Bundesregierung sieht keine Gesundheitsgefahr – Der Petionsausschuss des Bundestages tagte zur 5G-Mobilfunktechnik

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Von Ulrike Schattenmann und Sabine Neff; Foto creativ collection

Im September dieses Jahres hatte der Initiator der Online-Petition zur Aussetzung der Vergabe der 5G Mobilfunklizenzen, Eduard Meßmer, Gelegenheit, sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen und zu diskutieren. Die Petition, die der DNB aktiv unterstützte, fordert die Bundesregierung auf, die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.

800.000 neue Sendemasten

In seinem Eingangsstatement wies Eduard Meßmer auf die gesundheitlichen Risiken hin, die mit einem flächendeckenden 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind. Dieser werde die Exposition von elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich in einem unvorstellbaren Ausmaß erhöhen. Aktuell stehen in Deutschland 60 000 Sendeanlagen, mit dem Ausbau von 5G sollen 800 000 dazu kommen. Noch sei unklar, welche Auswirkungen der neue Standard auf die Gesundheit der Menschen, auf Flora und Fauna habe. Zudem gäbe es geschätzt drei bis zwölf Prozent elektrosensibler Menschen, die bereits jetzt unter der Mobilfunkstrahlung litten. Meßmer wies zudem auf die Folgen für das Klima hin: Schließlich sei mit 5G ein starker Anstieg des Energieverbrauchs zu erwarten.

Ihm zur Seite stand Wilfried Kühling, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). Er sprach von Tausenden medizinischen Studien, deren Ergebnisse zur Besorgnis Anlass gäben. Zudem gäbe es juristische Bedenken, denn in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) sei „keine Vorsorge operationalisiert“.

Zwar sei es laut Kühling für Wissenschaftler schwierig, eine eindeutige kausale Zuordnung zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebserkrankung herzustellen. In Tierversuchen sei die tumorverstärkende Wirkung von Mobilfunkstrahlung jedoch nachgewiesen. „Bei Unsicherheit ist die Regierung gefragt, Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Schäden auszuschließen“, forderte Kühling.

Umwelt-Staatssekretär Florian Pronold (SPD) vom Bundesumweltministerium (BMU) stellte klar, dass die Bundesregierung keine gesundheitlichen Gefahren im Zusammenhang mit dem beabsichtigten
5G-Netzausbau sieht. Da die 5G-Technologie nicht komplett neu sei, sondern eine Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards darstelle, verfüge die Regierung über ein „sehr gesichertes, wissenschaftliches Umfeld“, sagte Pronold. „Alle Frequenzen, die jetzt im Betrieb sind, wurden nach wissenschaftlichen Standards untersucht. Daraus geht keine Gefährdung für Menschen hervor.“

Allerdings räumte er ein, dass es noch Nachholbedarf gibt, was die Kommunikation von Maschine zu Maschine mit 5G Technologie betrifft. Daher habe das BMU ein Forschungsprogramm auf den Weg gebracht, das rechtzeitig, also noch vor Markteinführung  der 5G Technologie Ergebnisse bringen soll, damit entsprechend reagiert werden kann.

Jetzt geht‘s nach Brüssel

Wie der Petent Eduard Meßmer im Gespräch mit dem Deutschen Naturheilbund berichtete, konnte er direkt nach der Anhörung noch intensive und offene Gespräche mit mehreren Abgeordneten im Foyer des Sitzungssaales führen. Derzeit (Stand November 2019) steht noch die abschließende schriftliche Stellungnahme des Petitionsausschusses aus, mit der dann die Petition als abgeschlossen gilt.

Meßmer’s Blick richtet sich nun mit der europäischen Bürgerinitiative „Attention 5G“nach Brüssel. Auf seinem Aktionsplan steht die europaweite Vernetzung aller Bürgerinitiativen an. Werden binnen eines Jahres eine Million Unterschriften für ein Quorum gesammelt, muss sich die EU-Kommission und das EU-Parlament dem Thema annehmen. Auch der Deutsche Naturheilbund wird dranbleiben.

Mehr Infos unter www.attention-5g.eu.