Sehr geehrter Herr Minister für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, Dr. Buschmann,
sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Ethikrates,

nachdem die öffentliche Diskussion um die Einführung einer Nachweispflicht zur Impfung gegen SARS-CoV2 eröffnet ist, wollen wir, der Deutsche Naturheilbund eV (Dachverband von 46 Naturheilvereinen) Sie bitten, bei den kommenden Abstimmungen gegen eine solche geplante Maßnahme zu votieren.

Unserer Meinung nach ist eine Beschlussfassung über eine gesetzliche Impfpflicht verfrüht. Grundlegende Fragen zu den neuen Impfstoffen sind nicht hinreichend geklärt und in der Forschung umstritten. Dazu gehören insbesondere Dauer und Stärke des Impfschutzes sowie Art, Häufigkeit und Stärke der Nebenwirkungen. Auf kontroversen Forschungsfragen sollte kein derartiges Gesetz begründet werden.
Im Folgenden legen wir Ihnen unsere Beweggründe für unsere ablehnende Haltung dar:

A) Die Pandemie mit SARS-CoV2 wird durch Impfung nicht beendet

Ein Ziel der allgemeinen Impfpflicht besteht darin, eine gegen SARS-CoV2 immunisierte Bevölkerung zu schaffen. Wir halten es für fragwürdig, dass dieses Ziel tatsächlich mit den verfügbaren, in der EU nach wie vor bedingt zugelassenen Impfstoffen erreicht werden kann. Stattdessen werden als langfristiges Ziel für den kommenden Herbst durch Einführung einer Impfnachweispflicht das Ende der Pandemie und die Erreichung einer endemischen Lage versprochen. Das erscheint schon deshalb unwahrscheinlich, weil an den grundlegenden gesundheitlichen Parametern innerhalb der Bevölkerung erkennbar nichts verbessert wird.

B) Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch

Seit Beginn der Impfkampagne hat keine systematische Erforschung – auch des langfristigen – Risikopotentials der neuartigen Impfstoffe stattgefunden. Für die genbasierten COVID19-Impfstoffe fällt besonders ins Gewicht, dass die Impfstoffe und ihre Wirkungsweisen grundsätzlich neu und nicht in Langzeitstudien erforscht sind. Impfschäden könnten in anderer Weise auftreten, als die Erfahrung mit den konventionellen Impfstoffen erwarten lässt.

C) Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht

Die Impfpflicht sieht voraussichtlich fortgesetzte Auffrischungsimpfungen vor, da der Impfschutz rasch abnimmt und neue Virusvarianten entstehen. Die Mehrfachimpfung (mehr als zwei) ist ein laufendes Experiment an der Bevölkerung zu kumulierenden Impfrisiken.

D) Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht

Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ist Basis des Grundgesetzes: Der Mensch ist als selbst-zweckhaftes Wesen Grund und Ziel des Rechts. Er darf durch staatliche Maßnahmen niemals nur als bloßes Mittel zu einem (sei es auch gemeinwohlfördernden) Zweck behandelt werden. Die Würde des einzelnen Subjekts ist keiner Abwägung gegen andere Grundrechte zugänglich, sie gilt vielmehr absolut. Eine Impfpflicht griffe in den durch die Garantie der Menschenwürde verbürgten Schutz des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf medizinische Eingriffe in die körperlich-geistige Integrität und in die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte körperliche Integrität des Betroffenen ein. Möglich ist ferner eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG.

E) Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt

Die allgemeine Impfpflicht wird unter anderem damit begründet, die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. Die jahrelange Überlastung des dort tätigen Personals, die schlechte Bezahlung, der überbordende bürokratische Aufwand und der gesundheitswirtschaftliche Zwang zur Gewinnerzielung insbesondere durch Stellenkürzungen und Bettenreduzierung scheinen der wahre Grund für die prekäre Situation nicht nur auf den Intensivstationen zu sein.

F) Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft

Die mangelnde Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung entstand durch Verdrängung der Naturheilverfahren und -heilmittel aus dem staatlichen Gesundheitssystem. Dadurch hat auch der Kenntnisstand über die Anwendung von diesbezüglichen Therapien und Medikamenten bei den Medizinberufen im Verlauf der letzten Jahre stark abgenommen. Dieses Problem wird verstärkt durch eine permanente Weigerung, Gesundheitsbildung in die schulischen Lehrpläne aufzunehmen, die zum verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit anleiten würde und aktuell zur Verminderung von schweren COVID-19-Verläufen und Impfnebenwirkungen und zur Übernahme von Verantwortung gegenüber gefährdeten Mitmenschen hätte beitragen können.
Die einseitige Propagierung der Impfpflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.

G) Die COVID19-Impfnachweispflicht forciert gesellschaftliche Konflikte

Die Impfpflicht beruht auf der Annahme, die Gesellschaft könne damit in eine „Endemie“ genannte Normalität zurückkehren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesellschaft wird tiefer gespalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen, weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen bewusst gegen eine Impfung entscheiden, werden ausgegrenzt, möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt. Die Menschen, die sich im Falle einer Impfpflicht nicht impfen lassen wollen, nehmen sehr bewusst das Recht auf eigene Entscheidung über ihren Körper in Anspruch. Der öffentliche Diskurs schafft künstliche Welten, in denen kritische Stimmen kaum zu vernehmen sind. Auch die Sprache selbst wird in die Rolle einer Erfüllungsgehilfin kontroverser politischer Ziele gedrängt. Vereinfachende Definitionen („Geimpfte“ – „Ungeimpfte“) befördern die Polarisierung in unserer Gesellschaft; euphemistische Kürzel wie „2-G“ verschleiern, dass eine (große) Minderheit systematisch, öffentlich und rigide vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt wird. Durch die wachsende Politisierung kommt es auch in der akademischen Forschung fächerübergreifend zu einer ideologisierenden Vereinheitlichung als „die Wissenschaft“. Das stellt eine Missachtung des pluralen, freien Diskurses zum dringend notwendigen Erkenntnisgewinn zu Nutzen und Risiken der Impfung dar. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Staat könnte durch eine Verstärkung dieses Kurses grundlegend erschüttert werden. Die daraus entstehenden Konflikte ziehen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitleidenschaft und fördern ideologische Trittbrettfahrer.

Als älteste europäische Vereinigung für Naturheilkunde vertreten wir deswegen die Position, dass eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht gegen SARS-CoV2 in der gegenwärtigen Lage aufgrund von medizinischen, juristischen, philosophischen und dabei auch ethischen und religiösen Argumenten nicht vertretbar ist. Deswegen muss auch weiterhin eine Entscheidung für oder gegen die COVID19-Impfung von jedem Menschen individuell getroffen werden.

Nora Laubstein
Präsidentin Deutscher Naturheilbund e.V.

Horst Boss
Leiter Wissenschaftlicher Beirat Deutscher Naturheilbund e.V.

Neulingen, den 27. Januar 2022

Die nachfolgenden Naturheilvereine sind dem Deutschen Naturheilbund e.V. angeschlossen:

Naturheilverein Albgau e.V.
Naturheilverein Backnang e.V.
Naturheilverein Bad Hersfeld e.V.
Naturheilverein Bad Nauheim/Bad Vilbel e.V.
Naturheilverein Bad Pyrmont e.V.
Naturheilverein Chemnitz e.V.
Interessenskreis f. ges. Lebensweise, Crailsheim
Naturheilverein Darmstadt e.V.
Naturheilverein Esslingen e.V.
Naturheilverein Freudenstadt e.V.
Naturheilverein Fulda e.V.
Naturheilverein Göppingen e.V.
Naturheilverein Hamburg Bergedorf e.V.
Naturheilverein Heidelberg e.V.
Verein f. Gesundheitspflege e.V., Heilbronn
Naturheilverein Kamenz e.V.
Naturheilverein Karlsruhe e.V.
Naturheilverein Kempten e.V.
Naturheilverein Kiel e.V.
Naturheilverein Lörrach e.V.
Naturheilverein Mannheim 2019 e.V.
Naturheilverein Mosbach e.V.
Naturheilverein Mühlacker e.V.
Naturheilverein Mutlangen e.V. l
Naturheilverein Neulingen e.V.
Naturheilverein Niederrhein e.V.
Naturheilverein Oberkirch e.V.
Naturheilverein Oberland e.V.
Naturheilverein Öhringen e.V.
Naturheilverein Oldenburg e.V.
Naturheilverein Ostfriesland e.V.
Naturheilverein Paderborn e.V.
Naturheilverein Ruhrgebiet e.V.
Naturheilverein Schorndorf e.V.
Naturheilverein Schwäbisch Hall e.V.
Naturheilverein Spechbach e.V.
Naturheilgesellschaft Stuttgart e.V.
Naturheilverein Südwestpfalz e.V.
Naturheilverein Taunus e.V.
Naturheilverein Ulm e.V.
Naturheilverein Vaihingen/Enz e.V.
Naturheilverein Viernheim e.V.
Naturheilverein Wannweil e.V.
Naturheilverein Wonnegau e.V.

 

NEU: Jeden Monat wertvolle Tipps
und Berichte zum Thema Wasser


Die Heilkraft des Wassers ist seit Menschengedenken bekannt, neben Luft, Licht, Ernährung und Bewegung bildet die Hydrotherapie eine starke Säule der Naturheilkunde. Die weitreichenden Heilerfolge liegen einerseits in der differenzierten Anwendung physikalischer und thermischer Reize, die an die Art der Erkrankung und an die Konstitution des Patienten angepasst werden. Andererseits übernimmt das Wasser Aufgaben im Stoffwechsel: Es leitet gelöste Gifte im Körper zur Ausscheidung, lässt alle Körperregionen miteinander kommunizieren, reguliert den Säure-Haushalt, die Körpertemperatur, stärkt die Immunabwehr und noch manches mehr. Das Natur-Heilmittel Wasser schenkt uns preiswert Vitalität und Gesundheit.

Zitronenwasser-Brust- und Rückenwickel bei Lungenentzündung, Bronchitis, bei hohem Fieber

Die Zitrone wirkt zusammenziehend, dadurch sekretionsanregend, gewebestraffend, wärmeentlastend und erfrischend.
Das ätherische Öl wirkt antibakteriell und entzündungshemmend.

Zu beachten:

Zitrone kann die Haut reizen und wird nicht von allen Patienten vertragen.

Gegenanzeigen:

• Unverträglichkeit gegen Zitrone,
• Hautverletzungen.

Anleitung:

½ Zitrone (biologisch) wird in eine Schüssel gelegt und mit 75 – 80 Grad heißem Wasser überbrüht, mittels eines Glases wird sie unter Wasser gehalten, mit einem Messer eingeschnitten und
ausgedrückt. Substanztuch in Zitronenwasser legen, sehr gut auswringen.

Tücher im Bett vorbereiten. Substanztuch auf Rücken legen, Trockentuch darüber, mit Innen- und Außentuch zügig einwickeln.

Dauer:

30 Minuten feuchtes Tuch belassen. Nachruhe 30 Minuten. Danach Substanztuch und Trockentuch sehr gut auswaschen
und zum Trocknen aufhängen.

Text & Bild: ©Deutscher Naturheilbund eV

Es ist schon einige Zeit her, dass Schirmherr Prof. Andreas Michalsen mit einem Grußwort das erste große Event der digitalen Naturheilkundetage eröffnete. Er beschrieb dieses Forum als im Gebiet der Naturheilkunde einmalige virtuelle Plattform, die es ermögliche, auf einzigartige Weise Interaktion und Expertise zu teilen – dies an 365 Tagen im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag und komplett kostenfrei.

Die mittlerweile umfangreiche Mediathek mit vielen Fachvorträgen und die Ausstellungsmesse sind nämlich jederzeit kostenfrei verfügbar. So sind zum Beispiel Vorträge zu den Themenschwerpunkten Natürliche Wege aus der Erschöpfung“, Immuntraining für Herbst und Winter“ und „Guter Schlaf ist kein Zufall“ abrufbar. Jeweils an einem Mittwochnachmittag im Monat findet eine Live-Online-Veranstaltung statt. Hier werden spezielle Themen oder Therapieformen für einen ganzheitlichen Behandlungsansatz für das Fachpublikum als auch für die breite Öffentlichkeit intensiv behandelt und diskutiert, immer live moderiert von Dr. med. Rainer Stange, Internist und Experte für Naturheilverfahren und physikalische Therapie. Stange ist Präsident des Zentralverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren (Zaen e.V.), diese wiederum sind Partner der Naturheilkundetage. Weitere Partner dieser Plattform sind die Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin GZM e.V.) und die Internationale Gesellschaft für Natur- und Kulturheilkunde IGNK). Seit Dezember gehört nun auch der Deutsche Naturheilbund eV als erster Laienverband zu den vorgenannten Partnern. Im kommenden Jahr wird der Deutsche Naturheilbund auch aktiv an der Programmgestaltung beteiligt sein, insbesondere mit Blick auf das Jubiläum 200 Jahre Hydrotherapie nach Vincenz Prießnitz. Die Naturheilvereine, Mitglieder und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu registrieren und die umfangreichen kostenfreien Angebote zu nutzen.

Mehr unter: www.dienaturheilkundetage.com

Sabine Neff, DNB Bundesgeschäftsführerin