Sehr geehrter Herr Minister für Gesundheit, Prof. Dr. Lauterbach,
sehr geehrter Herr Bundesminister für Justiz, Dr. Buschmann,
sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder,
sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Ethikrates,
nachdem die öffentliche Diskussion um die Einführung einer Nachweispflicht zur Impfung gegen SARS-CoV2 eröffnet ist, wollen wir, der Deutsche Naturheilbund eV (Dachverband von 46 Naturheilvereinen) Sie bitten, bei den kommenden Abstimmungen gegen eine solche geplante Maßnahme zu votieren.
Unserer Meinung nach ist eine Beschlussfassung über eine gesetzliche Impfpflicht verfrüht. Grundlegende Fragen zu den neuen Impfstoffen sind nicht hinreichend geklärt und in der Forschung umstritten. Dazu gehören insbesondere Dauer und Stärke des Impfschutzes sowie Art, Häufigkeit und Stärke der Nebenwirkungen. Auf kontroversen Forschungsfragen sollte kein derartiges Gesetz begründet werden.
Im Folgenden legen wir Ihnen unsere Beweggründe für unsere ablehnende Haltung dar:
A) Die Pandemie mit SARS-CoV2 wird durch Impfung nicht beendet
Ein Ziel der allgemeinen Impfpflicht besteht darin, eine gegen SARS-CoV2 immunisierte Bevölkerung zu schaffen. Wir halten es für fragwürdig, dass dieses Ziel tatsächlich mit den verfügbaren, in der EU nach wie vor bedingt zugelassenen Impfstoffen erreicht werden kann. Stattdessen werden als langfristiges Ziel für den kommenden Herbst durch Einführung einer Impfnachweispflicht das Ende der Pandemie und die Erreichung einer endemischen Lage versprochen. Das erscheint schon deshalb unwahrscheinlich, weil an den grundlegenden gesundheitlichen Parametern innerhalb der Bevölkerung erkennbar nichts verbessert wird.
B) Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch
Seit Beginn der Impfkampagne hat keine systematische Erforschung – auch des langfristigen – Risikopotentials der neuartigen Impfstoffe stattgefunden. Für die genbasierten COVID19-Impfstoffe fällt besonders ins Gewicht, dass die Impfstoffe und ihre Wirkungsweisen grundsätzlich neu und nicht in Langzeitstudien erforscht sind. Impfschäden könnten in anderer Weise auftreten, als die Erfahrung mit den konventionellen Impfstoffen erwarten lässt.
C) Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht
Die Impfpflicht sieht voraussichtlich fortgesetzte Auffrischungsimpfungen vor, da der Impfschutz rasch abnimmt und neue Virusvarianten entstehen. Die Mehrfachimpfung (mehr als zwei) ist ein laufendes Experiment an der Bevölkerung zu kumulierenden Impfrisiken.
D) Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht
Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ist Basis des Grundgesetzes: Der Mensch ist als selbst-zweckhaftes Wesen Grund und Ziel des Rechts. Er darf durch staatliche Maßnahmen niemals nur als bloßes Mittel zu einem (sei es auch gemeinwohlfördernden) Zweck behandelt werden. Die Würde des einzelnen Subjekts ist keiner Abwägung gegen andere Grundrechte zugänglich, sie gilt vielmehr absolut. Eine Impfpflicht griffe in den durch die Garantie der Menschenwürde verbürgten Schutz des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf medizinische Eingriffe in die körperlich-geistige Integrität und in die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte körperliche Integrität des Betroffenen ein. Möglich ist ferner eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG.
E) Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt
Die allgemeine Impfpflicht wird unter anderem damit begründet, die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. Die jahrelange Überlastung des dort tätigen Personals, die schlechte Bezahlung, der überbordende bürokratische Aufwand und der gesundheitswirtschaftliche Zwang zur Gewinnerzielung insbesondere durch Stellenkürzungen und Bettenreduzierung scheinen der wahre Grund für die prekäre Situation nicht nur auf den Intensivstationen zu sein.
F) Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft
Die mangelnde Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung entstand durch Verdrängung der Naturheilverfahren und -heilmittel aus dem staatlichen Gesundheitssystem. Dadurch hat auch der Kenntnisstand über die Anwendung von diesbezüglichen Therapien und Medikamenten bei den Medizinberufen im Verlauf der letzten Jahre stark abgenommen. Dieses Problem wird verstärkt durch eine permanente Weigerung, Gesundheitsbildung in die schulischen Lehrpläne aufzunehmen, die zum verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Gesundheit anleiten würde und aktuell zur Verminderung von schweren COVID-19-Verläufen und Impfnebenwirkungen und zur Übernahme von Verantwortung gegenüber gefährdeten Mitmenschen hätte beitragen können.
Die einseitige Propagierung der Impfpflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.
G) Die COVID19-Impfnachweispflicht forciert gesellschaftliche Konflikte
Die Impfpflicht beruht auf der Annahme, die Gesellschaft könne damit in eine „Endemie“ genannte Normalität zurückkehren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesellschaft wird tiefer gespalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen, weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen bewusst gegen eine Impfung entscheiden, werden ausgegrenzt, möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt. Die Menschen, die sich im Falle einer Impfpflicht nicht impfen lassen wollen, nehmen sehr bewusst das Recht auf eigene Entscheidung über ihren Körper in Anspruch. Der öffentliche Diskurs schafft künstliche Welten, in denen kritische Stimmen kaum zu vernehmen sind. Auch die Sprache selbst wird in die Rolle einer Erfüllungsgehilfin kontroverser politischer Ziele gedrängt. Vereinfachende Definitionen („Geimpfte“ – „Ungeimpfte“) befördern die Polarisierung in unserer Gesellschaft; euphemistische Kürzel wie „2-G“ verschleiern, dass eine (große) Minderheit systematisch, öffentlich und rigide vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt wird. Durch die wachsende Politisierung kommt es auch in der akademischen Forschung fächerübergreifend zu einer ideologisierenden Vereinheitlichung als „die Wissenschaft“. Das stellt eine Missachtung des pluralen, freien Diskurses zum dringend notwendigen Erkenntnisgewinn zu Nutzen und Risiken der Impfung dar. Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Staat könnte durch eine Verstärkung dieses Kurses grundlegend erschüttert werden. Die daraus entstehenden Konflikte ziehen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitleidenschaft und fördern ideologische Trittbrettfahrer.
Als älteste europäische Vereinigung für Naturheilkunde vertreten wir deswegen die Position, dass eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht gegen SARS-CoV2 in der gegenwärtigen Lage aufgrund von medizinischen, juristischen, philosophischen und dabei auch ethischen und religiösen Argumenten nicht vertretbar ist. Deswegen muss auch weiterhin eine Entscheidung für oder gegen die COVID19-Impfung von jedem Menschen individuell getroffen werden.
Nora Laubstein
Präsidentin Deutscher Naturheilbund e.V.
Horst Boss
Leiter Wissenschaftlicher Beirat Deutscher Naturheilbund e.V.
Neulingen, den 27. Januar 2022
Die nachfolgenden Naturheilvereine sind dem Deutschen Naturheilbund e.V. angeschlossen:
Naturheilverein Albgau e.V.
Naturheilverein Backnang e.V.
Naturheilverein Bad Hersfeld e.V.
Naturheilverein Bad Nauheim/Bad Vilbel e.V.
Naturheilverein Bad Pyrmont e.V.
Naturheilverein Chemnitz e.V.
Interessenskreis f. ges. Lebensweise, Crailsheim
Naturheilverein Darmstadt e.V.
Naturheilverein Esslingen e.V.
Naturheilverein Freudenstadt e.V.
Naturheilverein Fulda e.V.
Naturheilverein Göppingen e.V.
Naturheilverein Hamburg Bergedorf e.V.
Naturheilverein Heidelberg e.V.
Verein f. Gesundheitspflege e.V., Heilbronn
Naturheilverein Kamenz e.V.
Naturheilverein Karlsruhe e.V.
Naturheilverein Kempten e.V.
Naturheilverein Kiel e.V.
Naturheilverein Lörrach e.V.
Naturheilverein Mannheim 2019 e.V.
Naturheilverein Mosbach e.V.
Naturheilverein Mühlacker e.V.
Naturheilverein Mutlangen e.V. l
Naturheilverein Neulingen e.V.
Naturheilverein Niederrhein e.V.
Naturheilverein Oberkirch e.V.
Naturheilverein Oberland e.V.
Naturheilverein Öhringen e.V.
Naturheilverein Oldenburg e.V.
Naturheilverein Ostfriesland e.V.
Naturheilverein Paderborn e.V.
Naturheilverein Ruhrgebiet e.V.
Naturheilverein Schorndorf e.V.
Naturheilverein Schwäbisch Hall e.V.
Naturheilverein Spechbach e.V.
Naturheilgesellschaft Stuttgart e.V.
Naturheilverein Südwestpfalz e.V.
Naturheilverein Taunus e.V.
Naturheilverein Ulm e.V.
Naturheilverein Vaihingen/Enz e.V.
Naturheilverein Viernheim e.V.
Naturheilverein Wannweil e.V.
Naturheilverein Wonnegau e.V.